WEW-Display Design GmbH
Mühlenstraße 12
D-25462 Rellingen
Stand 10/2018
1. Allgemeines
Für unsere Angebote und Lieferungen gelten die nachfolgenden Bedingungen, sofern nicht andere Abreden ausdrücklich schriftlich getroffen sind. Sie gelten spätestens mit Entgegennahme unserer Auftragsbestätigung als vom Kunden anerkannt. Einkaufsbedingen des Bestellers, insbesondere in formularmäßiger Form, sind für uns nur soweit bindend, als sie unseren Verkaufsbedingungen nicht entgegenstehen oder von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt sind.
2. Angebote
sind stets freibleibend. Bestellungen gelten nur als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind. Vereinbarungen mit unseren Handelsvertretern bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch unsere Geschäftsleitung. Angebote/Design-Entwicklungen, z.B. mit Farbillustrationen, sind bei Erteilung eines Serienauftrages kostenlos. Kommt es zu keiner Auftragserteilung, werden sie zu Selbstkosten berechnet. Sind im Angebot keine Kosten für Muster festgelegt, so werden diese speziell bei Anfertigungswaren zum doppelten Serienangebotspreis berechnet und im Serienauftragsfall zu 50% gutgeschrieben.
3. Auftragsbestätigungen
Einwände gegen die Auftragsbestätigung sind innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der Bestätigung schriftlich vorzubringen. Die Auftragsbestätigungen werden unter dem nachfolgenden Vorbehalt erteilt. Werden nach Bestätigung des Auftrages umstände bekannt, die die Bonität des Bestellers beeinträchtigen, so sind wir berechtigt, Zahlung bzw. Vorkasse oder Sicherheiten für die gesamten, aus der Geschäftsverbindung bestehenden Forderungen, auch soweit sie noch nicht fällig sind, zu verlangen, noch nicht fällige Akzepte gegen sofortige Bezahlung zurückzugeben, von dem Vertrag oder auch von früheren Verträgen zurückzutreten.
4. Abweichung von Leistungsangaben
Für die Ausführung der Bestellung ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Maß- Gewichts- und Leistungsangaben, sowie Abbildungen sind nur annähernd und unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Bei Standardteilen in Einzelfertigung und bei Sonderanfertigungen sind Änderungen und Rücknahmen nicht möglich. Geringfügige Abweichungen in Modellen, Maßen, Farben sowie Änderungen zur Anpassung an den neuesten Stand der Technik und Produktion bleiben ausdrücklich vorbehalten.
5. Preise und Zahlungsbedingungen
Es gelten ausschließlich unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen, mit denen sich unser Kunde bei Auftragserteilung einverstanden erklärt, und zwar ebenso für künftige Geschäfte, auch wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird, sie aber dem Besteller bei einem von uns bestätigten Auftrag zugegangen sind. Wird der Auftrag abweichend von unseren Liefer- und Zahlungsbedingungen erteilt, so gelten auch dann nur unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen, selbst wenn wir nicht widersprechen. Abweichungen gelten also nur, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt worden sind. Wir sind berechtigt, die Ansprüche aus unseren Geschäftsverbindungen abzutreten. Die Vertragsbeziehung unterliegt ausschließlich dem deutschen Recht, insbesondere dem Bürgerlichen Gesetzbuch und Handelsgesetzbuch. Gerichtsstand ist nach unserer Wahl der Sitz der Firma oder Frankfurt am Main. Befindet sich der Käufer uns gegenüber mit irgendwelchen Zahlungsverpflichtungen im Verzug, so werden alle bestehenden Forderungen sofort fällig. Zur Geltendmachung der Rechte aus Eigentumsvorbehalt ist ein Rücktritt vom Vertrag nicht erforderlich, es sei denn, der Debitor ist Verbraucher.
Sämtliche Zahlungen sind mit schuldbefreiender Wirkung ausschließlich an die VR Factoring GmbH, Hauptstraße 131 – 137, 65760 Eschborn, zu leisten, an die wir unsere gegenwärtigen und künftigen Ansprüche aus unserer Geschäftsverbindung abgetreten haben. Auch unser Vorbehaltseigentum haben wir auf die VR Factoring GmbH übertragen.
Zur Erfüllung unseres Factoring-Vertrages (Abtretung unserer Forderungen und Übergabe des Debitorenmanagements) werden wir folgende Daten an das Finanzdienstleistungsinstitut VR Factoring weiterleiten:
– Name und Anschrift unserer Debitoren
– Daten unserer Forderungen gegenüber unseren Debitoren (insbesondere Bruttobetrag und Fälligkeitsdatum)
– ggf. Namen von Ansprechpartnern und Kontaktdaten unserer Debitoren (Telefonnummer, E-Mail-Adresse,) in deren Hause zur Abstimmung der Debitorenbuchhaltung
Die VR Factoring wird Firmendaten der Debitoren an Auskunfteien und Warenkreditversicherer weitergeben sowie an Auftrags Verarbeiter (IT-Datenverarbeitung, Druckdienstleister etc.)
Die weiteren Einzelheiten zur Datenverarbeitung ergeben sich aus der „Aufklärung Datenschutz“ der VR Factoring GmbH, die Sie online unter https://www.vr-factorem.de/datenschutz-vrf einsehen und herunterladen können.
Eine Aufrechnung durch den Käufer mit Gegenansprüchen ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Käufer ist ausgeschlossen, es sei denn, es beruht auf demselben Vertragsverhältnis oder die Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
6. Lieferfristen
Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 5% der Auftragsmenge sind vom Kunden zu akzeptieren bzw. abzunehmen. Die vereinbarten Lieferfristen gelten als ungefähr und beginnen an dem Tage, an dem Übereinstimmung über die Bestellung zwischen dem Besteller und uns schriftlich vorliegt. Sie gilt mit der Anzeige der Versandbereitschaft als eingehalten, wenn die Absendung der Ware ohne unser Verschulden unmöglich ist. Die vereinbarte Lieferfrist verlängert sich – unbeschadet unserer Rechte aus Verzug des Käufers – um den Zeitraum, währenddessen der Käufer mit seinen Verpflichtungen aus diesem oder einem anderen Vertrag in Verzug ist. Teillieferungen können nicht zurückgewiesen werden. Teilberechnungen sind zulässig. Schadensersatzansprüche des Bestellers wegen Nichterfüllung oder verspäteter Erfüllung sind ausgeschlossen. Lieferungen, die aufgrund höherer Gewalt nicht zustande kommen, entbinden uns von allen Verpflichtungen, ohne dass wir zur Schadensersatzleistung oder Nachlieferung angehalten werden können. Wir sind insbesondere insoweit von jeder Verpflichtung frei, als unsere Vorlieferanten auf Grund ihrer Lieferungs- und Zahlungsbedingungen von der Lieferung entbunden sind. Hindernisse sind auch dann nicht von uns zu vertreten, wenn sie während eines bereits bestehenden Verzuges eintreten. Wir sind jedoch berechtigt, nach Beendigung der Verhinderung und Ablauf einer angemessenen Ablauffrist die Lieferung noch durchzuführen. Der Besteller kann von uns die Erklärung verlangen, ob wir innerhalb angemessener Frist liefern wollen; unser Schweigen gilt als Ablehnung.
7. Gefahrenübergang
Mit der Absendung der Ware geht die Gefahr auf den Empfänger über, auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist. Verluste und Beschädigungen während des Transportes gehen zu Lasten des Empfängers. Falls der Käufer die Ware nicht rechtzeitig abruft oder annimmt, geht die Gefahr mit der Bereitstellung derselben auf ihn über.
8. Transportschäden
sind unter Beifügung einer Tatbestandsaufnahme sofort schriftlich an uns zu melden und dem Zusteller/Fahrer sofort bei Anlieferung schriftlich zu quittieren.
9. Gewährleistung
Die Gewährleistung durch uns für Sachmängel beschränkt sich nach Wahl von uns auf eine angemessene Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Gewährleistungsansprüche können nur gegen Vorlage des Verkaufsbeleges geltend gemacht werden. Für weitergehende Schäden, insbesondere Mängelfolgeschäden übernehmen wir keinerlei Gewähr. Schlägt die Nachbesserung nach dreimaligen Versuchen fehl oder unterbleibt sie oder unterbleibt die Ersatzlieferung, so kann der Kunde, nachdem er eine angemessene Nachfrist für die Ersatzlieferung gesetzt hat, vom Kaufvertrag zurücktreten. Sein Anspruch beschränkt sich auf die Höhe des geleisteten Kaufpreises.
10. Mängelrügen
Der Besteller hat die gelieferte Ware unverzüglich nach der Anlieferung zu untersuchen. Mängel hat der Besteller innerhalb von 5 Tagen nach Eingang der Ware am Bestimmungsort anzumelden. Mängel wegen geringfügiger Farbtonabweichungen bei Nachlieferungen sind ausgeschlossen.
11. Verpackung
aus Papier oder Pappe wird zum Selbstkostenpreis berechnet und zurückgenommen, sofern dies frei Haus ohne Kosten für uns geschieht.
12. Technische Beratung
Unsere Beratung beruht auf langjähriger Erfahrung und dem jeweiligen Stand der Technik. Sie befreit den Abnehmer nicht davon, unsere Vorschläge auf ihrer Eignung für seine Zwecke zu prüfen. Alle Skizzen, Entwürfe und Zeichnungen sind unverbindlich, es sei denn, dass Gegenteiliges von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt wurde. Für die zum Angebot gehörenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Pläne usw. behalten wir uns das Eigentum und das Urheberrecht vor. Die Unterlagen dürfen Dritten ohne unser Einverständnis nicht zugängig gemacht werden.
13. Haftungsausschluss
Wir haften nicht dafür, dass die gelieferte Ware für die vom Käufer in Aussicht genommenen besonderen Zwecke geeignet ist, es sei denn, dass diese Zwecke Vertragsinhalt geworden sind. Wir haften auch nicht für Schäden, die im Zusammenhang mit der Verwendung oder Verarbeitung der gelieferten Ware entstehen sollten. Wir haften lediglich in den Fällen, in denen uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird. Bei der Verletzung von Hauptleistungspflichten von Mitarbeitern Erfüllungsgehilfen oder der Verletzung von Haupt- oder Nebenpflichten durch leitende Angestellte haften wir auch für leichte Fahrlässigkeit. Die Haftung ist in jedem Fall auf den Ersatz typischer und für uns unvorhersehbarer Schäden begrenzt.
Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren im ordentlichen Geschäftsgang berechtigt. Er hat die aus Veräußerung erzielten Erlöse bis zur Höhe unserer noch gegen ihn bestehenden Forderungen umgehend an uns weiterzuleiten. Der Besteller tritt seine Forderungen aus dem Weiterverkauf der von uns gelieferten Waren bereits jetzt an uns ab. Gleiches gilt für eventuelle Schadensersatzleistungen Dritter (z.B. aus Versicherungsleistungen) die unser Eigentum betreffen. Die abgetretene Forderung dient uns zur Sicherung in Höhe des Rechnungswertes der jeweils verkauften Vorbehaltsware. Der Besteller bleibt zur Einziehung der Forderung aus dem Weiterverkauf trotz dieser Abtretung ermächtigt.
Unsere Einziehungsbefugnis bleibt hiervon unberührt. Der Besteller hat uns auf unsere Anforderung hin die Höhe der aus dem Weiterverkauf entstandenen Forderung sowie Namen und Anschrift des betreffenden Schuldners mitzuteilen. Unser Eigentumsvorbehalt bleibt auch beim Weiterverkauf der Ware bis zur vollständigen Begleichung unserer Forderungen bestehen. Der Besteller hat dem betreffenden Käufer hiervon Mitteilung zu machen. Im Fall der Vermischung, Verarbeitung bzw. Verbindung der von uns gelieferten Ware mit anderen Gegenständen erwerben wir Eigentum bzw. Miteigentum an der neuen bzw. ganzen Sache. Der Besteller ist nicht berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware an einen Dritten zu verpfänden oder sicherungshalber zu übereignen. Sofern Pfändungen der Vorbehaltsware zugunsten Dritter erfolgen sollten, ist uns dies unter Benennung des Gerichtsvollziehers umgehend mitzuteilen.
14. Eigentumsvorbehalt
Die von uns gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises, einschließlich aller Nebenkosten, wie Fracht, Verpackung, Montage, Zubehör und Ersatzteile, sowie bis zur Begleichung auch unserer bereits bestehenden oder in Zukunft noch entstehenden Forderungen gegen den Besteller, unser Eigentum.
15. Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, unter Ausschluss von Schadensersatzansprüchen des Bestellers, die Lieferungen um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlauffrist hinauszuschieben oder ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Der höheren Gewalt stehen Umstände gleich, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und deren Gründe nicht von uns zu vertreten sind, einerlei ob sie bei uns oder unseren Unterlieferungen eintreten.
16. Gerichtsstand
Erfüllungsstand und Gerichtsstand für alle Verpflichtungen aus diesem Vertragsverhältnis ist Pinneberg. Über das Vertragsverhältnis entscheidet deutsches Recht.
17. Vertragsergänzungen
Sollte eine der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine andere zu ersetzen, die in ihrem Sinn in rechtlicher und wirtschaftlicher Beziehung der unwirksamen am nächsten kommt.